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Brandschutzbeauftragter

Sie sind aufgrund einer technischen Richtlinie oder durch die Baugenehmigung zur Bestellung eines Brandschutzbeauftragten verpflichtet und haben keine geeigneten Personen im Unternehmen oder möchten Sie sich die Kosten für die Ausbildung der Mitarbeiter ersparen oder benötigen Sie Unterstützung auch ohne gesetzliche Grundlage, dann können wir diese Aufgaben gerne für Sie übernehmen.

Zugeschnitten auf die Bedürfnisse Ihres Unternehmens bzw. Ihrer Wünsche bei der Unterstützung im Bereich Brandschutz erstellen wir Ihnen gerne ein kostenloses und unverbindliches Angebot. 

– nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

Aufgaben eines Brandschutzbeauftragten

Die Aufgaben sind vielfältig und dienen der Unterstützung der Firmen/Verwaltungen bei Fragen des vorbeugenden, abwehrenden und organisatorischen Brandschutzes in Bertrieben und im Wohnungsbau sowie im betrieblichen Notfallmanagement, insbesondere bei den nachfolgenden Aufgaben:

  • Erstellen/Fortschreiben der Brandschutzordnung
  • Mitwirken bei Beurteilungen der Brandgefährdung an Arbeitsplätzen
  • Beraten bei feuergefährlichen Arbeitsverfahren und bei dem Einsatz brennbarer Arbeitsstoffe.
  • Mitwirken bei der Ermittlung von Brand- und Explosionsgefahren
  • Mitwirken bei der Ausarbeitung von Betriebsanweisungen, soweit sie den Brandschutz betreffen
  • Mitwirken bei baulichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen, soweit sie den Brandschutz betreffen
  • Mitwirken bei der Umsetzung behördlicher Anordnungen und bei Anforderungen des Feuerversicherers, soweit sie den Brandschutz betreffen
  • Mitwirken bei der Einhaltung von Brandschutzbestimmungen bei Neu-, Um- und Erweiterungsbauten, Nutzungsänderungen
  • Beraten bei der Ausstattung der Arbeitsstätten mit Feuerlöscheinrichtungen und Auswahl der Löschmittel
  • Mitwirken bei der Umsetzung des Brandschutzkonzeptes
  • Kontrollieren, dass Flucht- und Rettungspläne, Feuerwehrpläne, Alarmpläne usw. aktuell sind, ggf. Aktualisierung veranlassen und dabei mitwirken
  • Planen, Organisieren und Durchführen von Räumungsübungen
  • Teilnehmen an behördlichen Brandschauen und Durchführen von internen Brandschutzbegehungen
  • Melden von Mängeln, Unterbreitung von Lösungsvorschlägen und Überwachung der Ausführung
  • Unterstützen der Führungskräfte bei den regelmäßigen Unterweisungen der Beschäftigten im Brandschutz
  • Aus- und Fortbilden von Beschäftigten mit besonderen Aufgaben in einem Brandfall, z. B. in der Handhabung von Feuerlöscheinrichtungen (Brandschutzhelfer gemäß ASR A2.23).
  • Prüfen der Lagerung und/oder der Einrichtungen zur Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten, Gasen usw.
  • Kontrollieren der Sicherheitskennzeichnungen für Brandschutzeinrichtungen und für die Flucht- und Rettungswege
  • Überwachen der Benutzbarkeit von Flucht- und Rettungswegen
  • Organisation der Prüfung und Wartung von brandschutztechnischen Einrichtungen
  • Kontrollieren, dass festgelegte Brandschutzmaßnahmen, insbesondere bei feuergefährlichen Arbeiten, eingehalten werden
  • Mitwirken bei der Festlegung von Ersatzmaßnahmen bei Ausfall und Außerbetriebsetzung von brandschutztechnischen Einrichtungen
  • Unterstützen des Unternehmers bei Gesprächen mit den Brandschutzbehörden und Feuerwehren, den Feuerversicherern, den Unfallversicherungsträgern, den staatlichen Arbeitsschutzbehörden usw.
  • Stellungnahme zu Investitionsentscheidungen, die Belange des Brandschutzes betreffen
  • Dokumentation der Tätigkeiten im Brandschutz

Warum ein externen Brandschutzbeauftragter?

Die Kosten eines internen Brandschutzbeauftragten scheinen zunächst niedriger als die eines extern Beauftragten. Sie sollten jedoch nicht außer Acht lassen, dass ein externer Brandschutzbeauftragter effizienter arbeitet. Insbesondere im Umgang mit Behörden ist ein externer Brandschutzbeauftragter routinierter und somit effektiver. Ein externer Brandschutzbeauftragter kann dazu beitragen, Ihre Kosten zu senken.
Bedenken Sie auch: Der Aufwand für die Aus- und Weiterbildung, die alle drei Jahre stattfinden muss, sowie die laufende Aktualisierung, z. B. Fachliteratur, fallen nicht an, wenn Sie auf einen externen Brandschutzbeauftragten setzen.

Ihre Vorteile:

  • Verfügbar über Rufbereitschaft
  • Strukturierte, organisatorische Einbindung
  • Aufwand für Einsatzplanung und Fristenprüfung entfällt
  • Keine Kosten für Aus- oder Weiterbildung eines Mitarbeiters/-in
  • Keine Kosten für Fachliteratur, Fachzeitschriften usw.
  • Vertretung für Urlaubszeiten oder Krankheitsfall
  • Planbare Vertragslaufzeiten
  • Kein unreflektiertes Handeln (Betriebsblindheit)
  • Sachliche und objektive Kommunikation mit der Geschäftsführung im Bereich des Brandschutzes
  • Erfahrung und Routine im Umgang mit Feuerversicherern, Behörden, Feuerwehr, Berufsgenossenschaften
  • Erfahrung und Routine bei der Umsetzung von Strukturen und Abläufen auf dem Brandschutzsektor
  • Alle wichtigen Aufgaben des Brandschutzes werden zentral wahrgenommen und bieten Ihnen somit die notwendige Sicherheit.
  • Ein externer Brandschutzbeauftragter verhindert innerbetriebliche Spannungen, da die Lösungen für etwaige Probleme neutral und sachbezogen erfolgen können.

Unsere Leistungen

  • Prüfen der Brandschutzordnung (Teile A, B, C) auf Aktualität
  • Kontrollieren der Flucht- und Rettungspläne, Feuerwehrpläne, Alarmpläne usw. auf Aktualität
  • Mitwirken bei Beurteilungen der Brandgefährdung an Arbeitsplätzen
  • Beraten bei feuergefährlichen Arbeitsverfahren und bei dem Einsatz brennbarer Arbeitsstoffe
  • Mitwirken bei der Ermittlung von Brand- und Explosionsgefahren
  • Mitwirken bei der Ausarbeitung von Betriebsanweisungen, soweit sie den Brandschutz betreffen
  • Mitwirken bei baulichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen, soweit sie den Brandschutz betreffen
  • Mitwirken bei der Umsetzung behördlicher Anordnungen und bei Anforderungen des Feuerversicherers, soweit sie den Brandschutz betreffen
    Mitwirken bei der Einhaltung von Brandschutzbestimmungen bei Neu-, Um- und Erweiterungsbauten, Nutzungsänderungen, Anmietungen und Beschaffungen
  • Beraten bei der Ausstattung der Arbeitsstätten mit Feuerlöscheinrichtungen und Auswahl der Löschmittel
  • Mitwirken bei der Umsetzung des Brandschutzkonzeptes
  • Planen, Organisieren und Durchführen von Räumungsübungen
  • Teilnahme an behördlichen Brandschauen und Durchführen von internen Brandschutzbegehungen
  • Melden von Mängeln, Unterbreitung von Lösungsvorschlägen und Überwachung der Ausführung
  • Unterstützen der Führungskräfte bei der Erstellung der regelmäßigen Unterweisungen der Beschäftigten im Brandschutz
  • Prüfen der Lagerung und/oder der Einrichtungen zur Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten, Gasen usw.
  • Kontrollieren der Sicherheitskennzeichnungen für Brandschutzeinrichtungen und für die Flucht- und Rettungswege
  • Überwachen der Benutzbarkeit von Flucht- und Rettungswegen
  • Organisation und Sicherstellung der Prüfung und Wartung von brandschutztechnischen Einrichtungen
  • Mitwirken bei der Festlegung von Ersatzmaßnahmen bei Ausfall und Außerbetriebsetzung von brandschutztechnischen Einrichtungen
  • Unterstützen des Unternehmers bei Gesprächen mit den Brandschutzbehörden und Feuerwehren, den Feuerversicherern, den Berufsgenossenschaften, den Gewerbeaufsichtsämtern usw.
  • Dokumentation aller Tätigkeiten im Brandschutz
  • Brandschutzschulungen und Brandschutzübungen für Ihre Mitarbeiter/-innen. Aus- und Fortbildung der Beschäftigten in der Handhabung von Feuerlöscheinrichtungen.

Für Rückfragen zum Brandschutz direkt an:

Telefon: 0511 87649983
E-Mail:  

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